Sehr guter Anwalt fuer Arbeitsrecht im Grossraum Zuerich

02.10.2018

Arbeitsrecht Anwalt

Heutzutage sind viele Arbeitnehmer nicht genügend über die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten informiert. Das kann in erster Linie dann zur Problematik werden, wenn es zu Schwierigkeiten beziehungsweise einem Konflikt mit dem Unternehmensinhaber gelangt. Bei schweren Meinungsverschiedenheiten drohen arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt für Individual Arbeitsrecht konsultiert werden. Selbstverständlich auch im Arbeitsalltag stellen sich oft Fragen, auf die das Arbeitsrecht und Arbeitgeberrecht die Lösung liefern. Noch dazu gewährleistet wird ein fachkundig erstellter Anstellungsvertrag, daß der Arbeitgeber im Streitfall absolut nicht von unerwarteten Haftungsfällen durch seine Arbeitnehmer überrascht wird. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht sonst für den Arbeitgeber die Möglichkeit, dass im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Angestellten um eine konkrete Regelung im Beschäftigungsvertrag bei einer verlorenen Klage die Kosten zu Lasten des Arbeitgeber gehen. Bei einem von dem Anwalt für Arbeitsrecht und Arbeitgeberrecht erstellten Anstellungsvertrag hat der Arbeitgeber hingegen die Sicherheit, zumindest diese Gefahr so weitläufig wie nur möglich auszuschliessen. Auch der Arbeitnehmer sollte vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrags exakt kontrollieren, ob die Regelungen ihn nicht diskriminieren und schaden. Das Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrecht schützt den Arbeitnehmer dadurch, daß absolut unangemessene Benachteiligungen im Arbeitsvertrag unwirksam sein können. Trotzdem besteht hier reichlich Freiraum, um in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zum besseren Vertragsverhandlungen zu kommen. Deshalb sollte ebenfalls der Arbeitnehmer den Anstellungsvertrag einem Rechtsanwalt vorlegen und sich über deren Gehalt und mögliche Schwierigkeiten beraten lassen. Kompetente Rechtsberatung in der Schweiz Wer juristische Probleme hat, möchte schnell einen schnellen Termin bei einer Anwaltskanzlei in der Nähe. Bei uns erhalten Sie innerhalb von 24 Std. einen Beratungstermin.  

Ich suche nach einem Anwalt in Zürich, welcher sich im Arbeitsrecht insbesondere mit (fristloser) Kündigung, dem Konkurrenzverbot, den arbeitsrechtliche.Aspekten der Mutterschaft, Gleichstellungsfragen wie z.B. der Lohngleichheit für Mann und Frau und der Mediation auskennt.

Ich habe viele arbeitsrechtliche Fragen über das Rechtsthema des Konkurenzverbotes. Was für Voraussetzungen gibt es im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot? Gibt es inhaltliche Rahmenvorgaben und welche Vorschriften müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einhalten, dass das Konkurrenzverbot gilt? Arbeitnehmer können präventiv auf gewisse arbeitsvertragliche Konurrenzverbotsklauseln achten, damit Sie nicht in die Falle laufen. Gibt es gewisse Bedingungen, dass man das Konkurrenzverbot begrenzen kann? Ausserdem möchte ich mehr über das Thema Kündigung erfahren. Dürfen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen? Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung? Wann ist eine fristlose Kündigung missbräuchlich und kann mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes für Arbeitsrecht angefochten werden? Opfer einer missbräuchlichen Kündigung müssen in der Regel lange unter deren Folgen leiden. Ein Experte für arbeitsrechtliche Fragen sollte Sie in diesem Fall unbedingt anwaltlich unterstützen. Im Arbeitsrecht der Schweiz gibt es einen Kündigungsschutz, welche den Arbeitnehmer schützen. Dennoch gibt es immer wieder schwarze Schafe in gewissen Unternehmen und wo Menschen zusammen arbeiten können natürlich Konflikte entstehen. Mobbing aber muss unter allen Umständen vermieden werden. Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber sollten ein Interesse daran haben, dass das Team gut funktioniert und systematisches Ausgrenzen und Fertigmachen nicht möglich ist. Am Arbeitsplatz darf Mobbing nicht toleriert werden, man sollte sofort einen Profi, d.h. einen Anwalt für Mobbingfragen beiziehen.

Fragen zum Konkurrenzverbot - eine spezialisierter Anwalt kann helfen

Im Arbeitsvertrag kann man ein Konkurrenzverbot schriftlich festhalten. An diese arbeitsrechtliche Abmachung bestehen aber klare Voraussetzungen bezüglich der Angemessenheit der Konkurrenzklausel. Die Erfahrung der Anwälte für Arbeitsrecht und Vertragsrecht hat gezeigt, dass das Konkurrenzverbot nach einer Kündigung oft Anlass zu einer arbeitsrechtlichen Klage ist. Die streitenden Parteien streiten in diesem Fall oft um die Gewinnung von Kunden. Der Streit oder im schlimmsten Fall die Klage geht dann darum, ob das Konkurrenzverbot ungültig ist. Viele ehemaligen Angestellten fragen sich nach einer Kündigung auch wie sie das Konkurrenzverbot umgehen können. Ein Spezialist im Arbeitsrecht kennt die Voraussetzungen für ein gültiges Konkurrenzverbot genau. Festzuhalten ist, dass das Konkurrenzverbot erstens einmal sicher schriftlich abgefasst sein sollte, zweitens muss der Angestellte seine eigene Unterschrift darunter setzen. Meist wird dies zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben. Nicht jede Tätigkeit darf mit dem Konkurrenzverbot verboten werden, die Tätigkeit muss klar und eindeutig konkurrenzierend sein. Die konkurrenzierende Tätigkeit erbringt in diesem Fall Leistungen, die die Bedürfnisse der Kunden im gleichen Rahmen oder weitgehend ähnliche befriedigen, meist gibt es dann eine Überschneidung des Dienstleistungsangebotes für das Zielpublikum oder das Zielpublikum ist das gleiche. In der Regel darf man bei einer solchen Konkurrenzverbotsklausel auch nicht bei einer Firma der Konkurrenz eine neue Anstellung annehmen, das man oft eine Einblick in den Kundenkreis oder in Geschäftsgeheimnisse oder auch Fabrikationsgeheimnisse hatte. Wie aber definiert man den Kundenkreis genauer und wasversteht man unter dem Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis? Wenn einem gekündigten ehemaligen Angestellten die Kunden aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Persönlichkeit folgen ist das Konkurrenzverbot nichtig. Bei Ärzten und Anwälten ist dies meist der Fall. Es versteht sich von alleine, dass das Konkurrenzverbot angemessen sein muss, d.h. das berufliche Fortkommen des Angestellten darf nicht unangemessen erschwert werden. Genauer gesagt muss es eine Begrenzung über die Zeit und den Ort geben. Ein zeitlich und örtlich unangemessenes Konkurrenzverbot hat vor dem Arbeitsgericht keine Chance. Ausserdem muss es auch eine Beschränkung auf die geleistete Arbeit und verrichtete Tätigkeit des Arbeitnehmer geben, d.h. Geschäftsbereiche in denen der Arbeitnehmer nie gearbeitet hat können keinesfalls zum Konkurrenzverbot gehören. Die arbeitsrechtliche Praxis unserer spezialisierten Rechtsanwälte hat gezeigt, dass das Konkurrenzverbot maximal für drei Jahre lang gelten kann und dass beim Kundenschutz von einer Dauer von einem halben Jahr ausgegangen werden kann. In einem arbeitsrechtlichen Gerichtsprozess kann der Richter das unangemessene Konkurrenzverbot örtlich, zeitlich und auch auf die verübte Tätigkeit herabsetzen. Es kann aber auch sein, dass das Konkurrenzverbot bei einer Kündigung ganz wegfällt. Ein Arbeitsrechtsanwalt kennt sich hierbei aus und es wird dringen eine Beratung empfohlen. Spielt die Leistung oder ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall eine Rolle in diesem Zusammenhang? Die Prüfung des konkreten Fall muss auf alle Fälle von einem spezialisierten Vertragsrechtsexperten und einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erfolgen. Bei einer Verletzung des Konkurrenzverbotes ist mit einer Konventionalstrafe zu rechnen, der Richter hat aber auch die Möglichkeit eine Unangemessenheit anzuprangern.

Fragen zur (fristlosen) Kündigung - Anwaltskanzlei für arbeitsrechtliche Fragen gesucht

Als erstes muss man wissen, dass sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer fristlos kündigen dürfen, sofern der Kündigungsgrund das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar macht. Wann ist aber ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gegeben und was sind Beispiele für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung? Es gibt Anwaltskanzleien, welche Erfahrungen gemacht haben, deren Rechtsanwälte kennen etliche Rechtsfälle, welche ein fristlose Kündigung des Arbeitnehmer zulassen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber fristlos künden, wenn der Arbeitnehmer straffällig geworden ist und die Straftat am Arbeitsplatz erfolgte. Beispiele dafür sind Diebstahl, Veruntreuung von Kundenguthaben u.v.m. In manchen Fällen ist die fristlose Kündigung auch gerechtfertigt, wenn die strafbare Handlung in der Freizeit des Angestellten erfolgte. Die ist dann der Fall, wenn die Integrität des Angestellten nicht mehr in besteht, dies gibt es z.B. bei Vermögensdelikten oder bei sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen. Es kommt nicht einmal darauf an, ob der Angestellte mit einer Strafanzeige konfrontiert wurde, die Strafverfolgung stellt keine Voraussetzung für eine fristlose Kündigung. Ein Arbeitgeber darf aber unter keinen Umständen eine fristlose Kündigung aussprechen, nur weil er einen fadenscheinigen Verdacht hegt. Dies nennt man Verdachtskündigung, hierbei riskiert der Arbeitgeber, dass wegen mangelnden Beweisen eine missbräuchliche Kündigung gemacht wurde. Ein alleiniger Verdacht reicht nicht aus, der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund beweisen können. Kann es sein, dass wenn sich herausstellt das ein Angestellter falsche Angaben in seinem Bewerbungsschreiben gemacht hat, dass dies dann ein Rechtfertigungsgrund für eine fristlose Kündigung ist? Falsche Diplome, ein getrübter Lebenslauf sind dies ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Wenn die Arbeitspflicht mehrfach, bei vorrangiger schriftlicher Abmahnung, verletzt wird und dies wiederholt eintritt, wie z.B. ein sich immer wiederholendes zu spät kommen oder ein unentschuldigtes Blaumachen, dann ist die fristlose Kündigung auch gerechtfertigt. Bei Gewalt, massiven verbalen Drohungen oder Beschimpfungen können je nach Situation eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt erscheinen lassen. Bei Verletzungen der Treuepflicht, wie z.B. bei Verstoss gegen die Konkurrenzklausel oder bei Verrat von Geheimnissen ist eine fristlose Kündigung auf jeden Fall gerechtfertigt. Kein Grund für eine fristlose Kündigung ist eine schlechte Leistungsfähigkeit des Angestellten oder die Überforderung des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer sollte einen Anwalt für Arbeitsrecht beiziehen, insbesondere wenn es Mobbing oder sexuelle Übergriffe des Arbeitgebers gibt. Auch Arbeitgeber sollten sich von einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen bevor sie fristlose Kündigungen aussprechen. Ein ungerechtfertigte ausgesprochene fristlose Kündigung kann den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer viel kosten. Es ist wichtig, dass die fristlose Kündigung eindeutig und unmissverständlich schriftlich eingeschrieben erfolgt.Das Arbeitsverhältnis endet mit dieser Kündigung bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung jedoch wird der Angestellte arbeitsrechtlich so gestellt als wenn er ordentlich gekündet worden wäre. Din diesem Fall kann es einen Schadensersatz für den Arbeitgeber geben, welcher bis zu sechs Monatslöhnen ausgesprochen werden kann. Das wichtigst ist aber die Hilfe von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher sich für die Ansprüche einsetzt.

Fragen zum Kündigungsschutz - Ein Anwalt weiss Rat

Was bedeutet der Begriff Kündigungsschutz und was heisst Kündigung zur Unzeit? Angestellte sind in der Schweiz nach geltendem Arbeitsrecht besonders geschützt. Eine Kündigung zur Unzeit ist nichtig. Nach der Probezeit beginnt es, der Arbeitgeber darf in den folgenden Fällen nicht künden:

  • während des Militärdienst, sofern der Dienst mehr als elf Tage geht
  • während des Zivilschutzes, sofer der Dienst mehr als elf Tage dauert
  • vier Wochen vor und nach Militärdienst und Zivilschutz
  • während dem ersten Dienstjahr während Krankheit und Unfall Ausfall, während 30 Tagen
  • ab dem zweiten bis zum fünften Dienstjahr bei Krankheit und Unfall, während 90 Tagen
  • ab dem sechsten Dienstjahr während Krankheit und Unfall währen 180 Tagen
  • während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Niederkunft
  • während einem Hilfsauslandeinsatz für die Bundesbehörde

Der Kündigungsschutz besagt, dass eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung nicht ist, d.h. dies kann ignoriert werden, so als sei sie nicht ausgesprochen worden. Was aber ist, wenn eine fristlose Kündigung während einer Sperrfrist ausgesprochen wird? Was ist wenn man während der Kündigungsfrist krank wird oder in dieser Zeit einen Unfall hat? In diesem Fall verschiebt sich die Frist. Was ist wenn einer wegen Mobbing arbeitsunfähig wird und dann die Kündigung ausgesprochen wird? Wenn eine Klage oder eine Beschwerde wegen sexuellen Übergriffen oder wegen Lohnungleichheit erfolgt, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung währende dieser Zeit ist nichtig. Das schweizerische Arbeitsrecht kann als äusserst flexibel betrachtet werden. Grundsätzlich kann man sehr einfach kündigen oder es kann einem einfach gekündet werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Belange sollte aber auf jeden Fall prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung missbräuchlich war. Es gib klar auch Indizien, welche auf eine missbräuchliche Kündigung hinweisen. Es kann zu Beispiel sein, dass eine gekündigt wird, als man eine Beschwerde eingereicht hat, um berechtigte Ansprüche des Arbeitsverhältnis zu verteidigen. Wenn die Kündigung wegen der sexuellen Ausrichtung erfolgt oder wenn die Kündigung auf Gründen erfolgt, welche in der Persönlichkeit des Angestellten liegen, ist die Kündigung sehr wahrscheinlich missbräuchlich. Was aber bedeutet der Begriff Aenderungskündigung? Kann eine Chef seine Angestellte zwingen einen schlechteren Arbeitsvertrag anzunehmen oder diesen andernfalls zu künden? Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber zwingt dies dazu alles zu tun um Konflikte am Arbeitsplatz insbesondere auch Mobbing zu verhindern. Besondere Mitarbeiter über 50 Jahren bedürfen einer besonderen Fürsoge, d.h. für diese gilt eine besondere Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Dies gilt besonders dann, wenn diese viele Dienstjahre inne haben. Eine missbräuchliche Kündigung ist auf jeden Fall zu vermeiden, darum sollte ein spezialisierter Anwalt für arbeitsrechtliche Belange und Vertragsrecht die Arbeitsverträge prüfen und die Kündigungsmassnahmen überprüfen.

Fragen Sie Ihren Anwalt über arbeitsrechtliche Hintergründe zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz

An der Arbeit gibt es leider oft starke Konflikte, eines der stärksten ist Mobbing am Arbeitsplatz. Immer mehr Arbeitsgericht müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Systematische Ausgrenzung und Verbare allenfalls auch körperliche Übergriffe gegen eine Person über langen Zeitraum wird als Mobbing bezeichnet. Es gibt beim Mobbing in der Regel immer einen oder mehrere Täter und ein Opfer. Was aber genau ist Mobbing und welche Handlungen bei der Arbeit führen zum Mobbing? Ein Angriff gegen die Kommunikationsmöglichkeiten des Opfer, d.h. gegen die Möglichkeit sich verbal zu wehren ist eine solche Mobbing-Handlung. Wenn das Opfer versucht sich mitzuteilen, Weden seine Argumente als deplatziert dargestellt und er wird so runtergemacht. Mit abwerteten Gesten und Blicken wird versucht das Opfer zu schneiden und seine Kommunikatonsmöglichkeiten zu unterbinden. Ausspreche lässt man das Opfer nur selten und noch schlimmer ist, wenn man das Opfer systematisch ignoriert. Das soziale Prestige wird ständig angegriffen und hinter dem Rücken der Betroffenen wird schlecht gesprochen und üble Gerüchte werden im Umlauf gesetzt. Unfaire Kritik und auch kränkende Angriffe gegen die Fachkompetenz und emotionale Intelligenz finden oft statt. Mobbing ist ein klarer Angriff gegen die Lebensqualität und die Qualität der beruflichen Möglichkeit gut zu arbeiten. Der Angreifer versucht dem Opfer nur Aufgaben und Kompetenzen zuzuweisen, welche das Opfer nicht schaffen kann. Eine sexuelle Belästigung ist auch eine Form von Mobbing. Schlimm ist, wenn man von seinem Vorgesetzten gemobbt wird, dies ist leider auch oft der Fall. Mobbing durch den Chef ist gravierend und einschneidend. In Schulen, Spitäler und Verwaltungen kommt Mobbing leider sehr oft vor und zwar mehr noch als in der Privatwirtschaft. Wichtig ist, dass sich dass Opfer zur Wehr setzt und zwar überlegt. Zuerst sollte sich das Mobbing-Opfer über seine arbeitsrechtliche Möglichkeiten informieren und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. In Zürich gibt es Anwaltskanzleien, welche sich auf Mobbing spezialisiert haben.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Angelegenheiten sollte Arbeitnehmer, Unternehmen, Unternehmer und Arbeitgeber in sämtliche Fragen des Arbeitsrecht beraten und vertreten können insbesondere in den Bereichen

Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht und Einbürgerungsrecht, Arbeitsbewilligungen und, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsverträgen, Konkurrenzverboten, Geheimhaltung, Arbeitszeugnissen, Kündigung, Entlassung, Abgangsentschädigung, Anfechtung, sexuelle Belästigung und Mobbing sollte ein Rechtsanwalt erfahren sein.

weitere Infos

Bei schlechten Formulierungen des Arbeitsvertrages oder Arbeitszeugnisses muss der Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. In vielen Fällen entspricht es nicht der Absicht des Arbeitgebers, ein schlechtes oder unbrauchbares Zeugnis auszustellen. Da gilt vor allem für kleine Firmen, bei welchen die Arbeitgeber keinerlei Erfahrung über die Erstellung von Arbeitszeugnissen besitzen. Falls der Unternehmensinhaber unbeugsam bleibt, sollte der Arbeitnehmer jedoch eine Unterstützung in Form eines guten Anwalt suchen. Insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitnehmerrecht verfügen über Erfahrung mit Arbeitszeugnissen und Gespür für die Relevanz bestimmter Formulierungen. Sofort Unterstützung vom Anwalt suchen! Gelangt es zur Trennung und Ehescheidung, stellt sich auch schnell die Fragestellung, ob ein Rechtsvertreter benötigt wird und sofern ja, der Rechtsbeistand der Passende ist. Hierbei gelangt für jedweden Ehegatten die Hinzuziehung des eigenen Scheidungsanwalts für eine (erste) Beratung bis hin zur vollständigen Interessenvertretung bei der Scheidung und den Folgesachen in Betracht. Auf der anderen Seite kann es bei einer einvernehmlichen Ehescheidung insbesondere aus Kostengründen zweckmässig sein, nur den Anwalt mit der Ausarbeitung der Scheidungsvereinbarung zu betrauen, und so die Scheidungskosten so klein wie nur möglich zu halten. Was letzten Endes angemessen ist, orientiert sich an dem Einzelfall. Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist möglich. Sind sich die Ehegatten über die Scheidung einig, ist ein gemeinsamer Anwalt möglich. D. h., daß einer der Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt. Dieser reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, während der anwaltlich absolut nicht vertretene Ehepartner der Ehescheidung zustimmt. Danach teilen sich die Ehegatten den Aufwand für den Rechtsbeistand. Der Haken ist der, daß der Anwalt wohl mit hier zwei Ehegatten Besprechungen zur Folge haben mag, allerdings nur die Vorlieben desjenigen erblicken sollte, der ihn betraut hat. Streiten sich die Ehegatte während der Ehescheidung, ist der anwaltlich absolut nicht vertretene Ehegatte jedoch schlechter dran, und hat außerdem keinerlei Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. Dabei kommt der betreffende Ehemann absolut nicht umhin, doch noch einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen.



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